Seenotsignalprüfung (FKN) Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über eine Signalpistole oder Signalraketen der Kategorie BAM-T2 nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Dieser Kurs bereitet auf die im Yachtsport als Pyroschein bezeichnete Seenotsignalmittelprüfung (FKN) vor und beinhaltet die Vorstellung der gängigen Seenotsignalmittel sowie die Handhabung einer Seenotsignalpistole. Die Prüfung kann nur für die pyrotechnischen Seenotsignalmittel abgelegt werden. Voraussetzung für die Prüfung: Sportbootführerschein See 79-682-M Einzelveranstaltung Klaus Schlösser Zusätzliche Kosten für Prüfungsgebühren und Material. 28. Mai 2010 (4 UStd) Fr, 18.30 - 21.30 Uhr HS Nautik, Werderstraße 73, Raum A 223 € 45